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LEISTUNG MIT

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LEISTUNG MIT
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AGB

Dirks Fahrzeugbau GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dirks Fahrzeugbau GmbH

 

1. Geltungsbereich, Begriffsdefinitionen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch als „AGB“ bezeichnet) gelten für alle Verträge über Leistungen im Geschäftsverkehr mit unseren Auftraggebern, insbesondere Automobilzulieferern und Automobilherstellern, sofern diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

1.2 Leistungen im Sinne der diesen AGB zugrunde liegenden Verträge sind insbesondere

• Sortier- und Prüfarbeiten von bzw. an den zu prüfenden
• Bauteilen/Produkten bzw. Baureihen (Warenfilter),
• Nacharbeiten an Fahrzeugen,
• Umbauten von Fahrzeugen,
• Beklebungen von Fahrzeugen,
• mechanische und elektrische Arbeiten an Fahrzeugen,
• Räderarbeiten und
• weitere Leistungen im Zusammenhang mit Fahrzeugen und Fahrzeugteilen.

1.3 Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB unserer Auftraggeber werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dies gilt auch, wenn wir in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbracht haben.

1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit unserem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen des Leistungsumfangs) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Bedingungen. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist – vorbehaltlich des Gegenbeweises – ein Vertrag bzw. unsere Bestätigung, beides mindestens in Textform (z. B. per E-Mail, Fax oder Brief), maßgebend.
Hinweise auf gesetzliche Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten die gesetzlichen Vorschriften daher, soweit sie nicht in diesen Bedingungen abgeändert oder ausgeschlossen werden.


2. Angebote, Vertragsschluss

2.1 Die in unseren Katalogen und Preisblättern – soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – enthaltenen Angebote sind stets freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu verstehen. Die Übersendung eines unterzeichneten Kostenvoranschlages oder einer Kostenübernahmebestätigung seitens unseres Auftraggebers gilt als verbindliches Vertragsangebot. Gleiches gilt für einen mündlich erteilten Auftrag.

2.2 Wir erklären die Annahme durch die Übersendung einer gesonderten Auftragsbestätigung in Text- oder Schriftform oder spätestens mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Die Annahme erfolgt in jedem Fall innerhalb von zwei Wochen nachdem uns das Angebot zugegangen ist.


3. Leistungsbeschreibung

3.1 Art, Umfang und Inhalt der von uns zu erbringenden Leistungen werden in dem jeweiligen Angebot und/oder der Auftragsbestätigung beschrieben. Änderungen der Leistungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigung in Textform.

3.2 Wir erbringen unsere Leistungen je nach Vereinbarung an einem unserer Standorte, beim Auftraggeber oder beim Automobilhersteller, dessen Zulieferer unser Auftraggeber ist. Soweit wir unsere Leistungen beim Auftraggeber erbringen, hat er keine Weisungsbefugnis gegenüber dem von uns eingesetzten Personal. Unser Personal wird grundsätzlich nicht in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert.

3.3 Wir sind berechtigt, uns zur Erbringung unserer Leistungen geeigneterSubunternehmer zu bedienen.


4. Mitwirkung und Pflichten des Auftraggebers

4.1 Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns alle für die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistung notwendigen Unterlagen und Informationen vollständig und rechtzeitig vor Ausführung der vereinbarten Leistungen zur Verfügung zu stellen. Hierzu hat der Auftraggeber uns insbesondere die Bauteile/Produkte/Fahrzeuge in prüf- bzw. bearbeitungsbereitem Zustand an dem Ort auszuhändigen, an dem wir die vertraglich vereinbarte Leistung erbringen und Zugang zu seinen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, sofern dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist.

4.2 Sofern dem Auftraggeber Störungen, Schäden oder sonstige relevante Besonderheiten an den Bauteilen/Produkten/Fahrzeugen bekannt sind, hat er uns vor Ausführung der vereinbarten Leistungen auf diese hinzuweisen.

4.3 Sämtliche Mitwirkungsleistungen und Vorbereitungshandlungen seitens des Auftraggebers erfolgen unentgeltlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Dies gilt auch, sofern für die Durchführung der vereinbarten Leistung Mitarbeiter oder andere vom Auftraggeber eingesetzte Personen zur Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten hinzugezogen oder eingesetzt werden.

4.4 Sofern der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht fristgemäß nachkommt, und dies zu Terminverzögerungen oder Mehraufwänden führt, können wir einen Entschädigungsanspruch im Sinne des § 642 BGB geltend machen. Sofern der Auftraggeber die von ihm zugesagten Termine oder Fristen im Rahmen seiner Mitwirkungshandlungen drei Tage vor dem geplanten Ausführungstermin absagt bzw. verschiebt, können wir pro Tag, an dem wir unsere Kapazitäten für den Auftraggeber freigehalten und eingeplant haben, eine pauschale Entschädigungssumme in Höhe von € 2.500,00 verlangen. Beiden Parteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein, ein geringerer oder höherer Schaden entstanden ist.

4.5 Weitergehende Ansprüche unsererseits für den Fall der Unterlassung einer Mitwirkungspflicht durch den Auftraggeber bleiben unberührt.

4.6 Soweit nicht anders vereinbart, ist der Auftraggeber auf eigene Kosten verpflichtet, die Entsorgung von sicherheitsrelevanten Stoffen und Produkten oder Produktteilen gemäß den einschlägigen umwelt- und entsorgungsrechtlichen Bestimmungen vorzunehmen.

4.7 Der Auftraggeber hat uns darüber zu informieren, sofern er Produkte in seiner Umgebung einsetzt, die ein Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko für unsere Mitarbeiter oder Subunternehmer darstellen oder darstellen könnten.


5. Leistungs- und Liefertermine

5.1 Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Leistungen und/oder Lieferungen gelten stets nur als annähernd vereinbart, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart wurde.

5.2 Leistungstermine und Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Auftraggeber mit seinen vertraglichen Verpflichtungen – innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen – in Verzug ist.

5.3 Darüber hinaus verlängern sich Leistungstermine und Lieferfristen, wenn und sofern die Erbringung unserer Leistung aus Gründen verzögert und/oder gestört ist, die wir nicht zu vertreten haben (Nichtverfügbarkeit der Leistung). Beginn, Dauer und Ende derartiger Leistungshindernisse teilen wir unserem Auftraggeber unverzüglich mit. Der Auftraggeber kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten, kündigen oder innerhalb angemessener Frist leisten wollen. Erklären wir uns nicht unverzüglich, kann der Auftraggeber zurücktreten oder kündigen. Im Falle des Rücktritts oder der Kündigung werden wir eine erbrachte Gegenleistung des Auftraggebers unverzüglich erstatten, sofern es sich nicht um die Vergütung für eine bereits erbrachte oder abgenommene Teilleistung handelt.

5.4 Schwerwiegende Ereignisse, wie insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, Epidemien oder Pandemien und sonstige Umstände, die uns die Leistung/Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die wir trotz der nach den Umständen des Einzelfalls zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, berechtigen uns, die Erfüllung der übernommenen Leistungs-/Lieferfristen angemessen hinauszuschieben oder vom Vertag zurückzutreten oder ihn zu kündigen, selbst wenn wir uns in Verzug befinden sollten. In diesem Fall werden wir den Auftraggeber unverzüglich informieren und erbrachte Gegenleistungen erstatten, sofern es sich nicht um die Vergütung für eine bereits erbrachte oder abgenommene Teilleistung handelt. Das gleiche Recht nach Satz 1 steht dem Auftraggeber zu, wenn ihm das Festhalten am Vertrag oder die Abnahme wegen der Verzögerung nicht zumutbar ist. Zu den Umständen, die die Leistung/Lieferung erschwerenden oder unmöglich machen nach Satz 1 zählen auch vor Vertragsschluss vorhandene, dem Auftraggeber und uns aber unbekannt gewesene Hindernisse.

5.5 Der Eintritt unseres Leistungs-/Lieferverzuges richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. In jedem Fall ist jedoch eine Mahnung des Auftraggebers erforderlich.

5.6 Die Rechte des Auftraggebers nach Ziffer 13 dieser AGB und weitergehende gesetzliche Ansprüche unsererseits bleiben unberührt.


6. Erfüllungsort, Teilleistung und -lieferung

6.1 Wir erbringen unsere Leistung am Ort der vereinbarten Leistung. Dieser ist der Erfüllungsort, auch für eine etwaige Nacherfüllung.

6.2 Teilleistungen und -lieferungen sind grundsätzlich in zumutbarem Umfang zulässig. In diesem Fall sind wir berechtigt, Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der jeweils erbrachten vertragsgemäßen Leistung in Rechnung zu stellen.


7. Preise, Zahlung

7.1 Unsere ausgewiesenen Preise sind Netto-Preise zuzüglich etwaiger Auslagen und der Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe, sofern mit unserem Auftraggeber keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Auslagen können insbesondere Reise- und Übernachtungskosten sein, welche gegen Einzelnachweis erstattet werden.

7.2 Sofern mit unserem Auftraggeber keine Vergütungsvereinbarung nach Stückzahlen getroffen wurde, gelten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise, wie sie dem Auftraggeber zuvor durch die Übersendung des Kostenvoranschlages oder der Kostenübernahmebest.tigung mitgeteilt wurden oder in unserer Auftragsbestätigung enthalten sind.

7.3 Bei Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss, z.B. durch eine Verlängerung des Leistungszeitraumes, wird die vereinbarte Vergütung durch die damit anfallenden bzw. wegfallenden Kosten entsprechend angepasst.

7.4 Wenn nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungsbeträge binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten Schuldposten zuzüglich darauf anfallender Verzugszinsen verwendet, soweit der Auftraggeber dies nicht anderweitig bestimmt.


8. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

8.1 Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein fälliger Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dies gilt nicht für die dem Auftraggeber aufgrund von Mängeln der Leistung zustehenden Gegenrechte, die aus demselben Vertragsverhältnis wie die beanstandete Leistung resultieren.

8.2 Wir sind berechtigt, unsere Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit unserem Auftraggeber abzutreten.


9. Kündigung des Vertrages

9.1 Beide Parteien können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Diese außerordentliche Kündigung bedarf der Textform.

9.2 Wir können den Vertrag aus wichtigem Grund insbesondere dann außerordentlich kündigen, wenn

- der Auftraggeber seinen Mitwirkungs- und weiteren Pflichten nicht oder nicht fristgemäß nachkommt, obwohl wir ihm erfolglos eine angemessene Frist zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gesetzt haben;
- der Auftraggeber sich mit seiner Zahlungspflicht einer fälligen Rechnung in Verzug befindet und auch nach einer in der Mahnung gesetzten, angemessenen Frist nicht leistet.

9.3 Bei einer aus wichtigem Grund erfolgenden Kündigung unsererseits aufgrund einer im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegenden Pflichtverletzung bleibt unser Vergütungsanspruch für die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen einschließlich des Ersatzes der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen bestehen. Für die noch nicht erbrachten Leistungen können wir pauschal 10% der vereinbarten Vergütung des noch nicht ausgeführten Teils als Schadensersatz verlangen. Beiden Parteien bleibt in diesem Fall der Nachweis vorbehalten, dass kein, ein geringerer oder höherer Schaden entstanden ist.

9.4 Gesetzliche Rechte und Ansprüche werden durch die in dieser Ziffer 9 enthaltenen Regelungen nicht eingeschränkt.


10. Nutzungsrechte

10.1 Sofern im Rahmen der Erbringung unserer vertragsgemäßen Leistung schutzfähige Ergebnisse entstehen (z. B. Prüfberichte oder -ergebnisse, Gutachten), erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares und nicht an Dritte lizenzierbares Nutzungsrecht.

10.2 Der Auftraggeber darf das Ergebnis nur für den vertraglich vereinbarten Zweck verwenden. Zu einer Bearbeitung des Ergebnisses, z. B. durch die Verwendung von Auszügen oder Teilen, ist er nicht berechtigt.


11. Rechte Dritter

11.1 Der Auftraggeber sichert zu, Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte an den im Rahmen des Vertrages überlassenen Produkten, Unterlagen (z. B. Zeichnungen) und Werkzeugen zu sein, sowie dass keinerlei Rechte Dritter durch uns bei vertragsgemäßer Leistung verletzt werden.

11.2 Für den Fall, dass wir durch Dritte wegen einer Verletzung ihrer Rechte in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber uns von diesen Ansprüchen frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Der Freistellungsanspruch erstreckt sich auch auf die in diesem Zusammenhang notwendigen Rechtsverfolgungskosten.


12. Gewährleistung

12.1 Für die Rechte des Auftraggebers bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften und insbesondere §§ 634 ff. BGB, soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist.

12.2 Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht in Fällen der Produkthaftung oder sofern wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben und/oder für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

12.3 Mit der vorbehaltslosen Zahlung unserer Schlussrechnung gilt unsere erbrachte Leistung spätestens als abgenommen.


13. Haftung

13.1 Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts Abweichendes ergibt, haften wir bei einer Verletzung der vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

13.2 Wir haften unserem Auftraggeber gegenüber – gleich aus welchem Rechtsgrund – uneingeschränkt

- bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie bei Arglist;
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit der vertragsgemäßen Leistung übernommen haben
- in Fällen der Anwendbarkeit des Produkthaftungsgesetzes.

13.3 Bei einer lediglich fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) ist unsere Haftung begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

13.4 Die Schadensersatzansprüche nach Ziff. 13.3 verjähren innerhalb eines Jahres nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern keine Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. Die Verjährung der Schadensersatzansprüche nach Ziff. 13.2 richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

13.5 Soweit unsere Haftung gemäß Ziff. 13.3 und 13.4 ausgeschlossen bzw. eingeschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

13.6 Darüber hinaus haften wir nicht für Schäden, die auf den vom Auftraggeber überlassenen und/oder zum Einsatz gebrachten Produkten, Unterlagen (z. B. Zeichnungen), Werkzeugen oder erteilten Anweisungen beruhen, soweit wir unsere Leistungen im Übrigen vertragsgemäß erbracht haben. Weitergehende Ansprüche gegen unseren Auftraggeber, insbesondere nach § 645 BGB, bleiben vorbehalten.


14. Abwerbeverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von zwei Jahren danach keine Mitarbeiter von uns abzuwerben oder ohne unsere Zustimmung anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Aufraggeber, eine von uns der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende, angemessene Vertragsstrafe zu zahlen.


15. Datenschutz

Hinweise zur Datenverarbeitung sind in unserer Datenschutzerklärung enthalten, die unter https://dirks-group.de/index.php/kontakt/datenschutz.html abrufbar ist.


16. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

16.1 Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Emden (Deutschland), soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften insbesondere zur ausschließlichen Zuständigkeit bleiben unberührt.

16.2 Die Vertragsbeziehungen zwischen uns und unserem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen, welche auf Rechtsordnungen anderer Länder verweisen.

Stand: Oktober 2020

 

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